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Energiepreispauschale für Rentner und Minijob

Für Rentner mit Minijob bleibt die Energiepreispauschale steuerfrei.

Rentner und Pensionäre haben im Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Die Zahlung erfolgte automatisch durch die jeweilige Rentenzahlstelle und wurde als Einmalzahlung auf das bekannte Bankkonto der Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt. Diese Energiepreispauschale II (EPP II) ist nach dem Willen des Gesetzgebers einkommensteuerpflichtig.

 

 

 

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