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Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler*innen

Die langersehnte und seit September 2022 angekündigte Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler*innen ist endlich da! Seit Mittwoch, dem 15.03.2023 kann man nun offiziell die 200€ Einmalzahlung beantragt werden. Doch wer genau hat Anspruch auf diese Pauschale und wie kann man sie beantragen? Diese Fragen werden im folgenden Beitrag geklärt. 

Um die Energiepreispauschale zu beanspruchen, muss man einige Kriterien erfüllen.

Einerseits muss man zum Stichtag, dem 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikulierte oder Schüler*in in einer Fach-/Berufsschulklasse gewesen sein und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Anspruchsberechtigt sind Fach-/Berufsschüler*innen, welche einen Bildungsgang mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen Berufsqualifizierenden Abschlusses besuchen. Insgesamt sind somit etwa 3.000.000 Studierende und 450.000 Fach-/Berufsschüler*innen antragsberechtigt.


Was muss man jedoch tun, um an die 200€ zu kommen?

Bund und Länder haben hierfür eine Online-Plattform erstellt, welche man unter „www.einmalzahlung200.de“ erreichen kann.

Um einen Antrag auf der Website erfolgreich stellen zu können, ist es wichtig, dass man bereits einen Zugangscode von seiner Ausbildungsstätte erhalten hat. Schaue hierfür einmal in das E-Mail-Postfach, ob die Ausbildungsstätte bereits eine Informationsmail geschickt hat, welche erklärt, wie man an seinen Zugangscode gelangt. Alternativ kann man auch auf der Homepage der angehörigen Ausbildungsstätte nach einem Informationsschreiben suchen. Meistens handelt es sich hierbei um einen Link, der zu den Onlinediensten der Ausbildungsstätte führt, bei welchen man sich anschließend mit seinen persönlichen Zugangsdaten anmelden kann und den Zugangscode erhält.

Im nächsten Schritt muss man seine Identität bestätigen, hierfür ist es zwingend notwendig ein BundID Konto zu erstellen. Dieses kann man auf „id.bund.de“ anlegen. Für die Registrierung des Kontos gibt es verschiedene Möglichkeiten. Einerseits kann man sich mit Hilfe seines Online-Ausweises anmelden. Weiterhin ist die Registrierung auch über das persönliche ELSTER-Zertifikat möglich. Wie man die beiden Verfahren genau benutzt, wird auf der BundID Seite genauer beschrieben. Noch einfacher geht es jedoch, wenn man von seiner Ausbildungsstätte zusätzlich zu dem Zugangscode auch noch einen PIN erhalten hat. In diesem Fall kann man die Option „Benutzername & Passwort“ auf der BundID Seite auswählen und sich ganz einfach mit einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren. Der PIN wird im späteren Verlauf des Prozesses benötigt.

Rufe nun die Seite „www.einmalzahlung200.de“ auf und drücke auf „Einmalzahlung beantragen“. Nun wird der Zugangscode der Ausbildungsstätte benötigt und falls man einen PIN erhalten hat, gibt man diesen zusätzlich mit ein. Anschließend meldet man sich mit dem vorher erstelltem BundID Konto an. Danach werden die persönlichen Daten von dem BundID Konto automatisch übernommen und es muss nur noch die passende Bankverbindung hinterlegt werden, sodass der Antrag abgeschickt werden kann.

Der ganze Prozess ist auch für Bafög Bezieher wichtig, da diese die Einmalzahlung nicht automatisch erhalten, sondern diese ebenfalls über das Portal beantragen müssen. Weiterhin erhalten auch alle erwerbstätigen Studierende die Einmalzahlung, auch wenn diese bereits die Energiepauschale in Höhe von 300€ für Arbeitnehmer erhalten haben.

Aus steuerlicher Sicht ist die Einmalzahlung zu vernachlässigen, da sie weder bei einkommensabhängigen Leistungen/ Sozialleistungen, noch bei Sozialversicherungsbeiträgen berücksichtigt wird.

Bei weiteren Fragen zum Ablauf der Beantragung können wir sowohl das offizielle FAQ zum Thema empfehlen, dieses findet man unter „https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.html“ , als auch die FAQs auf der Seite der Einmalzahlung (https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de/faq-haeufige-fragen-und-antworten).

 

 

 

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