allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne Für einzelne Branchen gelten allgemeinverbindliche Mindestlöhne, die höher sein können als der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro (ab 01.01.2017 vorher 8,50 Euro) pro Arbeitsstunde. Diese Branchenmindestlöhne sind auch von Unternehmen zu bezahlen, die nicht tarifgebunden sind. Auf der folgenden Internetseite können Sie sich informieren, ob Ihr Unternehmen davon betroffen ist.
Link - Mindestlohn und allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne
Version: 01/2019Download - Mindestlohn Dokumentationsverordnung ab 01.08.2015
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Version: 08/2015