Erben und Vererben
Ein ungeliebtes Thema - dennoch sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern
Steuerliche und wirtschaftliche Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von Testamenten, Übergabeverträgen, Erbverträgen und Vorsorgevollmachten sowie die Übernahme eventuell notwendiger Testamentsvollstreckung
Zur Vermeidung unliebsamer Erbengemeinschaften empfehlen wir unseren Mandanten, die Erbfolge durch Testament bzw. Erbvertrag zu regeln. Hierdurch erreicht man eine gewollte und bewusste Nachfolgeregelung. Da auch hierbei wirtschaftliche und steuerliche, ggf. auch gesellschaftsrechtliche, Fragestellungen zu klären sind, beraten wir unsere Mandanten in diesen Punkten umfassend. Bei dieser Beratung steht im Mittelpunkt, dass es zu keinen ungewollten Ertragsteuerbelastungen durch Entnahmen, z.B. von Immobilien aus Betriebsvermögen oder auch anderen Steuerentstrickungstatbeständen kommt. Bei Vermögensübergaben sind auch Enthaftungstatbestände bei Banken in die Überlegung mit einzubeziehen, um dem Übergeber eine gesicherte Einnahmesituation im Alter zu verschaffen. In aufwendigeren Fällen ist es oft notwendig, dass ein Testamentsvollstrecker den Willen des Erblassers umsetzt. Auch hier bieten wir unsere Beratung bzw. die Übernahme der Testamentsvollstreckung an.
Steuerliche Beratung zum Vererben
Jetzt schon an Morgen denken und den Nachlass verantwortungsvoll regeln. Wir beraten Sie bei steuerrechtlichen Fragen:
- Wer sollte wie ist ein Testament aufsetzen?
- Wo sollte es hinterlegt werden?
- Wen sollte ich als Erben einsetzen?
- Sollte das Vermögen unter einen bestimmten Vorbehalt übertragen werden?
- Ist ein Vermächtnis zugunsten Dritter sinnvoll?
- Wie kann die Erbfolge gestaltet werden?
- Welche Möglichkeiten bieten sich?
Steuerrechtliche Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge
Viele Menschen entscheiden sich schon zu Lebzeiten, ihr Vermögen an die Nachkommen weiterzugeben. Doch wie sehen die Spielregeln aus?
- Sollte ich eine Schenkung vornehmen?
- Wie hoch sind die Freibeträge?
- Wie hoch könnte die Schenkungssteuer sein?
- Wie kann die Schenkungsteuer vermieden werden?
Steuerrechtliche Beratung bei Eintritt des Erbfalles
Mit dem Tode des Erblassers geht das Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) über. § 1922 BGB
Für die Erben gibt es einiges zu bedenken:
- Wann benötige ich einen Erbschein?
- Wann und wie sind Pflichtteilsansprüche zu beantragen?
- Kann ein Erbe ausgeschlagen werden?
- Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?
- Ist eine Erbschaftsteuererklärung bei dem Finanzamt einzureichen?
- Müssen evtl. Verkehrswertgutachten für Objekte erstellt werden?
Rechtshinweis:
- Die zivilrechtliche Beratung erfolgt in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Erbrecht.
- Die steuerrechtliche Beratung durch die Steuerberater unserer Kanzlei.